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   VGH Bayern, 13.01.2011 - 22 ZB 09.1525   

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https://dejure.org/2011,13458
VGH Bayern, 13.01.2011 - 22 ZB 09.1525 (https://dejure.org/2011,13458)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.01.2011 - 22 ZB 09.1525 (https://dejure.org/2011,13458)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 22 ZB 09.1525 (https://dejure.org/2011,13458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unzulässige Leistungsklage auf Kostenersatz für Sanierungsaufwendungen;Verpflichtung der Behörde zur Geltendmachung eines Kostenanspruchs für eine Amtshandlung durch Erlass einer Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Landratsamts auf Erstattung von infolge einer Sanierung von mit giftigen Industrieabfällen verseuchten Grundstücken entstandenen Kosten; Zulässigkeit einer Leistungsklage eines Hoheitsträgers gegen einen Privaten trotz Verpflichtung der Behörde zum Erlass ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Landratsamts auf Erstattung von infolge einer Sanierung von mit giftigen Industrieabfällen verseuchten Grundstücken entstandenen Kosten; Zulässigkeit einer Leistungsklage eines Hoheitsträgers gegen einen Privaten trotz Verpflichtung der Behörde zum Erlass ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Sanierungskosten durch Leistungsbescheid !

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bayern: Sanierungskosten müssen durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden! (IBR 2011, 1050)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 426
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Bremen, 30.11.2004 - 1 A 333/03

    Kosten einer Ersatzvornahme

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 22 ZB 09.1525
    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des OVG Bremen vom 30. November 2004 Az. 1 A 333/03 beruft, ging es dort um den Kostenerstattungsanspruch nach Durchführung einer Ersatzvornahme als Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung, woran es hier nach den obigen Ausführungen gerade fehlt.

    Schließlich ist auch mit dem Hinweis auf eine Abweichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Urteil des OVG Bremen vom 30. November 2004 Az. 1 A 333/03 eine Divergenz nicht dargelegt, weil es sich bei diesem Gericht nicht um ein in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genanntes Divergenzgericht handelt.

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 22 ZB 09.1525
    Als Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung setzt die Ersatzvornahme das Vorliegen einer wirksamen vollstreckbaren Grundverfügung gegenüber dem Pflichtigen voraus (vgl. BVerwG vom 25.9.2008 BayVBl 2009, 184/185; siehe auch Giehl, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Anm. I 1 und II 1 a zu Art. 32 VwZVG ).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 22 ZB 09.1525
    Das Zulassungsvorbringen stellt weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage (st.Rspr. des BVerfG, vgl. zuletzt BVerfG vom 8.12.2009 NVwZ 2010, 634/641).
  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 22.78
    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 22 ZB 09.1525
    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Leistungsklage eines Hoheitsträgers gegen einen Privaten dann ausgeschlossen ist, wenn das zugrunde liegende materielle Recht die Behörde zum Erlass eines Verwaltungsakts verpflichtet (vgl. BVerwG vom 28.9.1979 BVerwGE 58, 316/318).
  • VGH Bayern, 14.08.2003 - 22 ZB 03.1661

    Zur Auswahl unter mehreren Sanierungsverpflichteten im Falle des Miteigentums an

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 22 ZB 09.1525
    Was schließlich die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Juli 1998 Az. 22 ZB 98.198 und vom 14. August 2003 Az. 22 ZB 03.1661 angeht, ging es dort ebenfalls um die Heranziehung zu den Kosten einer Ersatzvornahme in Anwendung des Art. 32 VwZVG, woran es hier - wie oben bereits ausgeführt wurde - fehlt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.1997 - A 2 S 493/96

    Abschleppkosten; Kommune; Erhebung; Verwaltungsakt; Fahrzeuge; Halteverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 22 ZB 09.1525
    Die vom Kläger zitierten Ausführungen in der Begründung des Urteils des OVG Magdeburg vom 13. Februar 1997 Az. A 2 S 493/96 beziehen sich nur auf den Bereich der Schadensersatz- und Erstattungsansprüche nach allgemeinem Verwaltungsrecht bzw. nach § 48 SOG LSA.
  • BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 30.15

    Anfechtungsanspruch; Anfechtungsfrist; Auslegung; Duldungsbescheid; Einrede;

    Dies gilt aber dann nicht, wenn das zugrunde liegende materielle Recht die Behörde gerade zum Erlass eines Verwaltungsaktes verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1967 - 4 C 19.67 - BVerwGE 28, 153 und vom 28. September 1979 - 7 C 22.78 - BVerwGE 58, 316 ; ebenso VGH München, Beschluss vom 13. Januar 2011 - 22 ZB 09.1525 - DVBl. 2011, 426 sowie Ehlers, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2016, Vorbemerkung § 40 VwGO Rn. 85 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809

    Einweisung eines Obdachlosen in eine Wohnung - Kostenfolgen

    Die Leistungsklage eines Hoheitsträgers gegen einen Privaten ist ausgeschlossen, wenn das zugrunde liegende materielle Recht die Behörde zum Erlass eines Verwaltungsakts verpflichtet (vgl. BayVGH, B. v. 13.1.2011 - 22 ZB 09.1525 - BayVBl 2011, 344 m. w. N.).
  • VG München, 17.03.2022 - M 10 K 20.2675

    Kostenerstattung für Verlegung einer bestehenden Hausanschlussleitung

    Die Leistungsklage eines Hoheitsträgers gegen einen Privaten ist ausgeschlossen, wenn das zugrundeliegende materielle Recht die Behörde zum Erlass eines Verwaltungsakts verpflichtet (BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 4 ZB 15.2809 Rn. 12; B.v. 13.1.2011 - 22 ZB 09.1525, jeweils juris).
  • VG Karlsruhe, 22.11.2017 - 10 K 5788/15

    Leistungsklage nach vertraglich vereinbarter Reduzierung von Verwaltungsgebühren

    Dies gilt aber dann nicht, wenn das zugrunde liegende materielle Recht die Behörde gerade zum Erlass eines Verwaltungsaktes verpflichtet (vgl. m.w.N.: BVerwG, Urteil vom 25.01.2017 - 9 C 30.15 -, juris, Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.01.2011 - 22 ZB 09.1525 -, juris, Rn. 9; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., Vorbem. § 40 Rn. 50; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 42 Rn. 52).
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